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   BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77   

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https://dejure.org/1979,2332
BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77 (https://dejure.org/1979,2332)
BSG, Entscheidung vom 08.03.1979 - 12 RAr 54/77 (https://dejure.org/1979,2332)
BSG, Entscheidung vom 08. März 1979 - 12 RAr 54/77 (https://dejure.org/1979,2332)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 61
  • MDR 1979, 966
  • BB 1979, 1609
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Der vom erkennenden Senat vertretenen Rechtsauffassung steht auch nicht entgegen, daß das BSG (BSGE 43, 49, 51; 45, 191, 197) - ebenso wie das BAG (AP Nr. 4 zu § 59 KO) - Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung für den Insolvenztag insgesamt nicht zur Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO in Verbindung mit § 141b Abs. 1 AFG rechnet.

    Daraus ergibt sich aber nichts darüber, wie im übrigen die Zahlung von Kaug bei rückständigen Lohnansprüchen zu beurteilen ist, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - (BSGE 45, 191, 197) ausdrücklich hingewiesen hat.

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 -, die bei Urlaubsansprüchen den Tag der Konkurseröffnung im Rahmen von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO und § 141 b Abs. 1 AFG nicht als ersten Tag der Frist angesehen haben, seien hier nicht einschlägig; diese Entscheidungen seien von dem Gedanken der Unteilbarkeit des Urlaubsanspruchs bestimmt.

    Der vom erkennenden Senat vertretenen Rechtsauffassung steht auch nicht entgegen, daß das BSG (BSGE 43, 49, 51; 45, 191, 197) - ebenso wie das BAG (AP Nr. 4 zu § 59 KO) - Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung für den Insolvenztag insgesamt nicht zur Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO in Verbindung mit § 141b Abs. 1 AFG rechnet.

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Masseschuld nach dieser Vorschrift kann Arbeitsentgelt für die Stunden vor Konkurseröffnung aber nicht sein, weil hierzu nur solche Entgeltforderungen rechnen, deren Gegenleistung für die Masse erbracht wird (vgl. BAG - Großer Senat - Beschluß vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - DB 1979, 261, 266).
  • BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 -, die bei Urlaubsansprüchen den Tag der Konkurseröffnung im Rahmen von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO und § 141 b Abs. 1 AFG nicht als ersten Tag der Frist angesehen haben, seien hier nicht einschlägig; diese Entscheidungen seien von dem Gedanken der Unteilbarkeit des Urlaubsanspruchs bestimmt.
  • BSG, 31.01.1974 - 4 RJ 57/72

    Frist - 20-Jahres-Frist - Berechnung

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Auch im Bereich des Sozialrechts sind Beginn und Ende einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach den Regelungen der §§ 187, 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu berechnen (§ 186 BGB; vgl. BSGE 30, 38; 37, 101; BSG SozR Nr. 6 zu § 1248 RVO).
  • BSG, 31.07.1969 - 4 RJ 451/68

    Vorzeitiges Altersruhegeld - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77
    Auch im Bereich des Sozialrechts sind Beginn und Ende einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach den Regelungen der §§ 187, 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu berechnen (§ 186 BGB; vgl. BSGE 30, 38; 37, 101; BSG SozR Nr. 6 zu § 1248 RVO).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Der Senat gibt die entgegenstehende Rechtsprechung des früher zuständigen 12. Senats in dieser Frage (BSG vom 8. März 1979, BSGE 48, 61 = SozR 4100 § 141b Nr. 9) auf und führt insoweit auch für den Insolvenztatbestand der Konkurseröffnung ( § 141b Abs. 1 AFG ) die bereits zu den Insolvenztatbeständen des § 141b Abs. 3 AFG (Abweisung des Konkursantrages mangels Masse/vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit) begründete eigene Rechtsprechung (BSG vom 3. Oktober 1989, SozR 4100 § 141b Nr. 50 mit zustimmender Anm. Hess, SGb 1990, 377; BSG vom 24. Januar 1995 - 10 RAr 4/94) fort.

    Die vom 12. Senat (BSGE 48, 61, 62 = SozR 4100 § 141b Nr. 9) vorgeschlagene Lösung, Kaug für drei Monate und die Stunden zu gewähren, die am Insolvenztag dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung vorausgehen, ist nach Auffassung des erkennenden Senats weder mit § 141b Abs. 1 AFG noch mit § 187 Abs. 1 BGB vereinbar.

    Daß - worauf der 12. Senat entscheidend abstellt (BSGE 48, 61, 63 f = SozR 4100 § 141b Nr. 9) - die ebenfalls mit der Eröffnung des Konkursverfahrens endenden Fristen des § 31 Nr. 2 und § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KO die letzten Stunden bis zur Konkurseröffnung denknotwendig einschließen müssen, kann insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigen (s. auch BSG SozR 4100 § 141b Nr. 50 S. 184).

  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Damit knüpft das Kaug-Recht eng an die Vorschriften der KO an bzw baut auf diesen auf (BSGE 48, 61, 63).
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 288/89

    Lohnforderung im Konkurs

    Beide Rechtsgebiete sind miteinander verflochten (BAGE 34, 101, 109 [BAG 13.08.1980 - 5 AZR 588/78] = AP Nr. 11 zu § 59 KO, zu II 2a der Gründe; BSG Urteil vom 8. März 1979 - 12 RAr 54/77 - AP Nr. 7 zu § 59 KO).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 1/88

    Begriff der Masseschuld - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor

    Bei dieser Zielrichtung wäre es nicht verständlich, gerade die letzten anfallenden Beiträge von jeder Privilegierung auszunehmen (vgl die ähnlich liegenden Überlegungen in BSGE 48, 61).
  • LSG Hessen, 03.03.1993 - L 6 Ar 944/92

    Konkursausfallgeldzeitraum - Berücksichtigung des Arbeitsabgeltungsanspruchs

    Nach dem überzeugenden Urteil des BSG vom 8. März 1979 - 12 RAr 54/77 (">141%20b%20AFG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 141 b AFG Nr. 9) ist die Zeit vor dem genauen Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens am Insolvenztag bei der Gewährung von Kaug mit zu berücksichtigen.
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